21.05.21 - Kilchberg
Gericht heisst Rekurs gegen Feuerwehrdepot gut
Erstellt:
25.05.2021 - 02:50 Uhr
Publiziert durch:
Sibylle Saxer
Publiziert: 21.05.2021, 20:22
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Die Kilchberger Feuerwehrleute müssen noch länger auf ihr neues Depot warten. Ebenso die Mitarbeiter des Werkhofs. Denn das Baurekursgericht hat im Sinn des Vereins IG Schellergutpark entschieden, der gegen die Erweiterung von Feuerwehrdepot und Werkhof rekurriert hatte.
Zwei Anwohnerinnen und Vereinsmitglieder hatten geltend gemacht, die teils inventarisierten Bäume im benachbarten Schellergutpark – insbesondere ein Riesenmammutbaum und eine mehrstämmige Eibe – drohten durch die Bauarbeiten für die unterirdische Erweiterung beeinträchtigt oder sogar zerstört zu werden.
Das Baurekursgericht folgt nun dieser Argumentation. Es sei «davon auszugehen, dass das Bauvorhaben die Unversehrtheit und den Bestand der Schutzobjekte» – also der Bäume – «wesentlich» beeinträchtige. Es sei «nicht damit zu rechnen, dass sich ihr Schutz mit Anordnungen in der Baubewilligung gewährleisten» lasse. Die Baubewilligung sei darum aufzuheben.
Erfreute Rekurrentinnen
Jene Kilchbergerin, die den Verein im Rechtsverkehr vertritt und deren Name der Redaktion bekannt ist, sagt auf Anfrage dieser Zeitung, sie sei sehr erfreut über diesen Entscheid. Zumal es diesmal zu einem inhaltlichen Entscheid gekommen sei. Dies ganz im Gegensatz zur ersten Einsprache, mit der der Verein vor dem Bezirksrat und dem Verwaltungsgericht gescheitert ist. Denn diese erste Einsprache hat der Bezirksrat als Stimmrechtsbeschwerde taxiert. Eine solche hätten die Rekurrentinnen binnen fünf Tagen einreichen sollen.
Durch das Baurekursgericht sieht sich der Verein nun «auf der ganzen Linie gestützt in unserer Argumentation». Dass nämlich der Gemeinderat mit seiner Planung eine Schädigung der Bäume im Schellergutpark in Kauf nehme. Und das Baumschutzkonzept, das er habe erarbeiten lassen, «keinen effektiven Schutz» für die Bäume bedeute, sondern lediglich «Massnahmen, um deren Schädigung zu begrenzen».
Viel wirkungsvoller wäre es demgegenüber aus Sicht der Rekurrentinnen, wenn der Schutz der Bäume – die im Inventar als «wertvoll», «sehr wertvoll» und in einem Fall als «Rarität» bezeichnet werden – unabhängig von einem Bauprojekt beschlossen würde. Ganz grundsätzlich oder formell, wie es in der Fachsprache heisst.
Diese Argumentation stützt das Baurekursgericht mit seinem Urteil. Es hält fest, vor einer «allfälligen Bewilligung des Bauvorhabens» sei «ein formeller Schutzentscheid» zu fällen.
Darauf hoffen nun die Rekurrentinnen. Und die Möglichkeit, dass «ein neues, verändertes Projekt geplant» wird. «Denn uns geht es darum, den Schellergutpark zu erhalten.»
Enttäuschter Gemeinderat
Der zuständige Bauvorstand, Christian Benz (GLP), sagt auf Anfrage, der Gemeinderat sei enttäuscht über den Entscheid des Baurekursgerichts. Und in mehrerer Hinsicht überrascht. «Denn wir haben viel investiert und keine Massnahmen gescheut für den Erhalt der Umgebung.» Unter anderem hat der Gemeinderat ein Baumschutzkonzept und ein Parkpflegewerk ausarbeiten lassen, auch hat er das Projekt verkleinert.
Überrascht sei der Gemeinderat zweitens auch, weil das Vorgehen mit dem Kanton abgesprochen gewesen sei. Denn dieser hatte das Projekt, bevor die Gemeinde die Baubewilligung erteilt hat, seinerseits beurteilt. Und er hat sein Okay gegeben. Ebenso hat die Gemeinde die Bewilligung der kantonalen Denkmalpflege erhalten, mit Auflagen.
«Wir haben den beim Kanton üblichen Verfahrensweg gewählt», sagt Benz. Genau dieser Verfahrensweg werde jetzt vom Gericht kritisiert. «Zur eigentlichen Schutzwürdigkeit der Bäume sagt das Baurekursgericht materiell eigentlich nichts, sondern nur dazu, wie die Schutzwürdigkeit formell festzustellen sei.»
Erfreut sei der Gemeinderat dagegen, dass das Urteil die Aufstockung von Feuerwehrdepot und Werkhof positiv, unter anderem als «gestalterisch ausgewogen» beurteile. Ob der Gemeinderat den Entscheid akzeptiert oder ihn ans Verwaltungsgericht weiterzieht, kann Benz noch nicht sagen. «Das haben wir noch nicht entschieden.» Die Frist läuft noch bis zum 17. Juni.
Klar ist dagegen bereits: Die Sanierung und Erweiterung von Feuerwehrdepot und Werkhof verzögert sich weiter. Die Planung ist vorderhand auf Eis gelegt.